Inhaltsbezogene Compliance von Gartner Digital Markets: FAQs
Sind Gartner-Experten und -Vertriebsmitarbeitende autorisiert, meine Anfrage zur externen Nutzung von Gartner-Digital-Markets-Inhalten zu genehmigen?
Nein. Nur ein Mitglied des Gartner-Content-Compliance-Teams oder dessen Partner können Anfragen zur externen Nutzung genehmigen. Bitte senden Sie alle Fragen zur Nutzung von Gartner-Digital-Markets-Inhalten per E-Mail an: [email protected] mit dem Betreff „Content Compliance Request“. Derzeit sind weder Gartner-Experten noch -Vertriebsmitarbeitende Partner des Gartner-Content-Compliance-Teams.
Ich habe eine dringende Anfrage zur externen Nutzung von Gartner-Digital-Markets-Inhalten. Kann meine Anfrage in weniger als fünf Werktagen bearbeitet werden?
Wenn die Zeit es zulässt, werden Anfragen in weniger als fünf Werktagen bearbeitet. Wir sind bestrebt, alle Anfragen so schnell wie möglich zu genehmigen, aber wir bitten Sie, mindestens fünf Werktage dafür einzuplanen.
Warum darf eine Website von Gartner Digital Markets nicht mit dem Titel/Untertitel einer Pressemitteilung, eines Newsletters, eines Social-Media-Posts oder einer E-Mail-Betreffzeile beginnen?
Diese Maßgabe soll verhindern, dass eine Pressemitteilung, ein Newsletter, ein Beitrag in den sozialen Medien oder eine E-Mail fälschlicherweise für eine offizielle Mitteilung einer Website von Gartner Digital Markets gehalten wird. Beispielsweise sind Pressemitteilungen, die mit „Gartner“ beginnen (z. B. „Capterra ist der Meinung, dass (…)“, „Capterra kündigt an, dass (…)“, „Software Advice schätzt (…)“, „GetApp stellt fest, dass (…)“ usw.), untersagt. Formulierungen wie „Capterra hebt hervor, dass (…)“, „Capterra benennt (…)“, „Capterra Features (…)“, „Software Advice zeigt auf, dass (…)“ oder „Gemäß GetApps Auffassung (…)“ implizieren außerdem, dass unsere Websites eine Empfehlung durch Gartner indizieren, was unsere Unabhängigkeit und Objektivität infrage stellen könnte.
Gartner Digital Markets behält sich das Recht vor, ihre eigenen Pressemitteilungen, Newsletter, Beiträge in den sozialen Medien oder E-Mail-Mitteilungen mit diesen Formulierungen zu beginnen.
Welche Websites werden als Websites konkurrierender Dritter betrachtet?
Ein Anbieter beabsichtigt ggf., Leser auf seine Reprint- oder Startseite zu lotsen, die sich auf der Website eines Drittanbieters befindet. Eine Website eines Drittanbieters ist eine Website, die weder vom Anbieter noch von Gartner Digital Markets betrieben wird. Gartner Digital Markets erlaubt nicht, dass ihr geistiges Eigentum in einer Weise verwendet wird, die mit Gartner oder seinen Konzernunternehmen auf einer Website konkurriert, die als Konkurrenz zu Gartner eingestuft wird.
Nicht zulässig:

Unten finden Sie eine nicht abschließende Liste von Websites, die als Konkurrenz zu Gartner Digital Markets eingestuft werden:
- G2Crowd
- TrustRadius
- TechnologyAdvice
- SoftwareReviews.com
- SoftwareSuggest
- Software Shortlist
- SourceForge
- Business-Software.com
- IT Central Station
- FinancesOnline.com
Gartner Digital Markets behält sich das Recht vor, den Status eines Wettbewerbers zu bestimmen und sein geistiges Eigentum vor unsachgemäßer Nutzung zu schützen.
Wie kann die Erlaubnis eingeholt werden, geistiges Eigentum von Gartner Digital Markets auf einer Website von Dritten bewerben zu dürfen?
Anfragen zur Bewerbung geistigen Eigentums von Gartner Digital Markets auf einer Website von Dritten müssen per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Die Bewertung neuer Websites von Drittanbietern nimmt Zeit in Anspruch, wobei mehrere Bewertungen erforderlich sind, um das Produkt- und Dienstleistungsportfolio eines Anbieters und seine Wettbewerbsfähigkeit vollständig zu berücksichtigen. Bitte planen Sie dies entsprechend ein.
Wie darf die Aufnahme in das Gartner-Digital-Markets-Programm, ein Badge und/oder jede andere Art von Anerkennung beworben werden?
Die Werbematerialien der Anbieter müssen neutral sein und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Aufnahme in das Gartner-Digital-Markets-Programm bzw. ein Badge eine Auszeichnung darstellt. Dies könnte als Empfehlung Gartners betrachtet werden und würde sich negativ auf die anbieterneutrale Haltung von Gartner Digital Markets auswirken.
Best Practices:
- Vermeiden Sie Sätze wie „Capterra hält uns für den zukünftigen Marktführer!“ und Formulierungen, die den Eindruck erwecken, dass die Erwähnung auf einer Gartner-Digital-Markets-Website oder einer Rangliste (bspw. der Capterra-Shortlist) eine Empfehlung oder eine Auszeichnung von Gartner Digital Markets darstellt.
- Fügen Sie Ihren Werbeunterlagen Quellenangaben und Haftungsausschlüsse hinzu.
- Fügen Sie einen Link zur Startseite von Gartner Digital Markets hinzu.
Zulässige Formulierungen

Warum ist das in Ordnung?
- Enthält eine zutreffende Quellenangabe. Hinweis: Der erforderliche Haftungsausschluss ist hier nicht aufgeführt, ABER er wird auf der Startseite des zugehörigen Anbieters aufgeführt. Dies entspricht der Maßgabe in der Richtlinie zur inhaltsbezogenen Compliance von Gartner Digital Markets. Sie können auf den Haftungsausschluss verzichten, wenn Ihre Werbung auf eine größere Anzeige o. Ä. verlinkt ist, die den Haftungsausschluss bereits enthält.
- Enthält eine treffende Zusammenfassung als Einleitung zum vollständigen Bericht.
- Impliziert nicht, dass die Aufnahme in die Capterra-Shortlist eine Empfehlung ist.
Zulässige Formulierungen

Warum ist das in Ordnung?
- Sie entspricht einer einfachen, jedoch separaten und eigenständigen Auflistung von Anerkennungen und Brandings jedes Crowd-Sourcing-Unternehmens.
- Vollständige Haftungsausschlüsse für die nutzergenerierten Inhalte sind in der Fußzeile aufgeführt.
- Die Startseite des Anbieters ist als Quelle verlinkt.
Dürfen die Websites von Gartner Digital Markets neben konkurrierenden Websites erwähnt oder Methoden diskutiert/verglichen werden?
Die gleichzeitige Bewerbung von Gartner-Digital-Markets-Inhalten sowie von Inhalten, die von Gartners Konkurrenten produziert werden, ist zulässig, sofern eine solche Anzeige i) keine Empfehlung durch Gartner Digital Markets impliziert, sondern lediglich die Websitebesucher über die Branchenanerkennung informiert, ii) darauf achtet, dass die Websites von Gartner Digital Markets klar von den von Gartner-Konkurrenten erstellten Inhalten getrennt sind und iii) nicht den Anschein erweckt, Methoden zu vergleichen.
Nachfolgend sind Beispiele zulässiger sowie unzulässiger Nennungen aufgeführt:
Zulässige Referenz (digital)

Warum ist dies zulässig?
- Die Inhalte von Gartner Digital Markets sind klar voneinander getrennt, sowohl der Text als auch das Markenzeichen.
- Es wird zutreffend auf Gartner Digital Markets referenziert.
- In der Anzeige ist keine Empfehlung durch Gartner Digital Markets impliziert.
- Die Startseite von Gartner Digital Markets ist als Quelle verlinkt.
Zulässige Referenz (Standbeschilderung)


Warum ist dies zulässig?
- Die Inhalte von Gartner Digital Markets sind klar voneinander getrennt, sowohl der Text als auch das Markenzeichen.
- Es wird zutreffend auf Gartner Digital Markets referenziert.
- Das aktuelle Gartner-Digital-Markets-Logo ist enthalten.
Gartner-Digital-Markets-Logos dürfen nicht gebündelt neben Logos der Konkurrenz angezeigt werden, wodurch eine Empfehlung durch eine Gartner-Website impliziert werden könnte oder Annahmen über eine Beziehung zwischen einer Gartner-Website und einem Anbieter gemacht werden könnten. Zudem dürfen weder eine zutreffende Quellenangabe noch entsprechende Haftungsausschlüsse fehlen.
Nicht zulässig:

Warum ist dies nicht zulässig?
- Die Inhalte von Gartner Digital Markets sind nicht klar von Inhalten der Wettbewerber getrennt.
- Das Software-Advice-Logo ist nicht aktuell.
- Das GetApp-Logo ist nicht aktuell.
- Die erforderlichen Haftungsausschlüsse fehlen.
- Die richtige Quellenangabe fehlt.
- Die Startseite von Gartner Digital Markets ist nicht als Quelle verlinkt.
Wie können über Gartner Digital Markets erhaltene Badges beworben werden?
Einzelheiten zur ordnungsgemäßen Anzeige von Badges, die über die Programme von Gartner Digital Markets verliehen werden, finden Sie im Abschnitt Allgemeine Verwendung von Logos und Markenzeichen in der Richtlinie zur inhaltsbezogenen Compliance von Gartner Digital Markets.
Bitte beachten Sie folgenden Absatz: Richtige Verwendung von Logos und Badges von Gartner Digital Markets.
Warum dürfen die Logos und Badges von Gartner Digital Markets nicht an prominenter Stelle in unseren Werbematerialien verwendet werden?
Diese Maßgabe dient dazu, das Branding eines Anbieters in Bezug auf Gartner Digital Markets ausgewogen darzustellen und den Anschein zu vermeiden, dass der Anbieter eine enge Beziehung, Partnerschaft oder Verbindung zu Gartner hat. Ein „überbetontes“ Logo (siehe Nutzungsrichtlinien) kann als Empfehlung wahrgenommen werden.
Dürfen Medien oder Drittquellen zitiert werden, wenn ein Bezug zu Gartner Digital Markets hergestellt wird?
Da die Medien nicht dazu verpflichtet sind, unsere Zustimmung einzuholen, wenn sie Inhalte von Gartner Digital Markets zitieren, besteht das Risiko, dass ein Zitat oder Inhalt aus dem Zusammenhang gerissen oder anderweitig in unbeabsichtigter Weise verwendet wird. Darüber hinaus kann nicht gewährleistet werden, dass das auf Websites Dritter gefundene Material von uns genehmigt wurde, das daher ungenau oder falsch sein kann.
Warum dürfen keine Zitate verwendet werden, die über den Anbieter von Gartner-Experten auf einer Gartner-Digital-Markets-Website geschrieben wurden?
Das unternehmens-, produkt- oder servicespezifische Zitat wurde auf unseren Websites veröffentlicht. Bei der Verwendung im Rahmen einer Marketinginitiative eines Anbieters – und außerhalb des Kontexts des vollständigen, umfassenden Berichts oder Artikels – besteht jedoch die Möglichkeit, dass der objektive Charakter unserer Inhalte beeinträchtigt wird. Diese Art der Nutzung könnte als Empfehlung betrachtet werden und würde sich negativ auf die anbieterneutrale Haltung von Gartner Digital Markets auswirken.
Warum dürfen keine Bewertungen, Recherchen oder Zitate über unsere Wettbewerber von einer Gartner-Digital-Markets-Website verwendet werden?
Gartner Digital Markets schützt seinen Ruf als neutraler Plattformanbieter. Wir schützen unseren Ruf als neutraler Plattformanbieter, indem wir es Anbietern nicht gestatten, Inhalte oder Zitate über einen ihrer Wettbewerber für eigene Zwecke zu verwenden. Wir setzen diese Richtlinie konsequent und einheitlich zum Schutz aller Anbieter auf unserer Plattform durch.
Besteht die Möglichkeit, offensichtliche Tippfehler in Bewertungen über unser eigenes Unternehmen auf einer Gartner-Digital-Markets-Website zu korrigieren bzw. korrigieren zu lassen?
Eine zitierte Bewertung muss genau so wiedergegeben werden, wie sie auf der Gartner-Digital-Markets-Website erscheint, von der sie stammt. Revisionen bzw. Korrekturen sind untersagt, da strenge Maßgaben für die Bearbeitung von nutzergenerierten Inhalten gelten. Wenn sich darin jedoch ein Tipp- oder Rechtschreibfehler findet, senden Sie bitte eine E-Mail an unser Team unter [email protected] mit Ihrer Korrekturanfrage. Erst nachdem die Anfrage genehmigt wurde und die Updates veröffentlicht wurden, stehen bearbeitete Inhalte zur Verfügung.
Warum dürfen keine eigenen Berechnungen mit Daten durchgeführt werden, die auf einer Gartner-Digital-Markets-Website zur Verfügung stehen?
Wir verstehen, dass Anbieter ihre eigenen Datenpunkte auf Grundlage der Daten auf den Gartner-Digital-Markets-Websites erstellen möchten. Es würde jedoch die Richtigkeit der Berechnungen sowie der verwendeten Methoden beeinträchtigen, wenn wir Anbietern erlauben würden, abweichende Datenpunkte zu erstellen, die nicht auf alle Anbieter von Gartner Digital Markets gleichermaßen angewendet werden können. Aus diesem Grund müssen alle Datenpunkte, auf die von den Gartner-Digital-Markets-Websites verwiesen wird, genau der Gartner-Digital-Markets-Quelle entsprechen.
Anbieter dürfen eigene Datenpunkte neben denen von Gartner Digital Markets bereitstellen. Um den Eindruck zu vermeiden, dass diese Berechnungen von Gartner Digital Markets stammen oder von Gartner Digital Markets empfohlen werden, müssen Referenzen
- folgenden Hinweis beinhalten: „Berechnungen durchgeführt von [Name des Anbieterunternehmens].“
- Sie müssen zudem klar von den Gartner-Digital-Markets-Daten getrennt angezeigt und dürfen nicht damit vermischt werden.
- Zudem dürfen Daten von Gartner Digital Markets nicht für eigene Berechnungen verwendet werden.
Warum darf das Gartner-Logo nicht verwendet werden, wenn auf Gartner Digital Markets verwiesen wird? Ist das nicht alles „Gartner“?
Die Websites von Gartner Digital Markets (Capterra, GetApp, Software Advice) sind eigenständige Tochtergesellschaften, die zwar Teil von Gartner sind, aber eine eigene Markenidentität haben und unter separaten Unternehmensrichtlinien agieren. Daher ist es notwendig, zwischen unserer Muttergesellschaft Gartner und Gartner Digital Markets zu unterscheiden.
Warum darf Gartner Digital Markets nicht in unternehmensspezifische Textbausteine des Anbieters aufgenommen werden?
Gartner Digital Markets schützt seinen Ruf als neutrale Plattform. Wir schützen unseren Ruf als neutrale Plattform, indem wir Anbietern nicht erlauben, in ihren unternehmensspezifischen Textbausteinen auf Gartner-Inhalte und Gartner-Digital-Markets-Inhalte zu verweisen. Diese Art der Nutzung könnte als Empfehlung betrachtet werden und würde sich negativ auf die anbieterneutrale Haltung von Gartner Digital Markets auswirken.